tommy schrieb:
Gleisüberhöhung bezeichnet den Höhenunterschied beider Schienenoberkanten in einem Gleisquerschnitt. Die Überhöhung bewirkt, dass Radien mit höheren Geschwindigkeiten befahren werden können, ohne dass Fahrzeuge, Ladungen oder Fahrgäste starken Beschleunigungen zur Seite ausgesetzt werden, oder ein Schienenfahrzeug entgleisen kann. Als positiver Nebeneffekt reduziert sie die ungleichmäßige Abnutzung der Schienen. Als ausgleichende Überhöhung bezeichnet man die Überhöhung, welche beim Erreichen einer Entwurfsgeschwindigkeit die auf das Schienenfahrzeug wirkende Querbeschleunigung eliminiert.
Die theoretische Überhöhung (üt) wird bei der Regelspur, wie folgt berechnet
üt = 11,8*V*V/R
Medium 185 anzeigen
Wobei V die Streckengeschwindigkeit und R den Halbmesser des Bogens (Bogenradius) bezeichnet. Diese Formel wird bei der praktischen Anwendung allerdings je nach Regelfahrgeschwindigkeit bzw. kleineren Halbmessern abgeändert zu Anwendung gebracht.
Aus der Anforderung, dass an jeder Stelle des Fahrweges ein sicherer Nothalt eines Schienenfahrzeuges möglich sein muss, ergibt sich eine maximale Überhöhung, um im Stillstand ein Umkippen des Fahrzeugs nach innen zu verhindern. In Deutschland gestattet die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in Abhängigkeit von den verwendeten Fahrzeugen, deren Ladung und Sicherung eine Überhöhung von maximal 180 mm, dies entspricht bei der Normalspurweite von 1435 mm einer Querneigung von 12,6 %. Bedingt durch Toleranzen bei Bau und Instandhaltung von Gleisen, beträgt die maximal zulässige Überhöhung bei deutschen Infrastrukturbetreibern z.Z. für Schotteroberbau 160 mm und für feste Fahrbahnen 170 mm. Im Bereich von Bahnsteigen ist meist deutlich weniger Überhöhung zulässig.
Gleisüberhöhung bezeichnet den Höhenunterschied beider Schienenoberkanten in einem Gleisquerschnitt. Die Überhöhung bewirkt, dass Radien mit höheren Geschwindigkeiten befahren werden können, ohne dass Fahrzeuge, Ladungen oder Fahrgäste starken Beschleunigungen zur Seite ausgesetzt werden, oder ein Schienenfahrzeug entgleisen kann. Als positiver Nebeneffekt reduziert sie die ungleichmäßige Abnutzung der Schienen. Als ausgleichende Überhöhung bezeichnet man die Überhöhung, welche beim Erreichen einer Entwurfsgeschwindigkeit die auf das Schienenfahrzeug wirkende Querbeschleunigung eliminiert.
Die theoretische Überhöhung (üt) wird bei der Regelspur, wie folgt berechnet
üt = 11,8*V*V/R
Medium 185 anzeigen
Wobei V die Streckengeschwindigkeit und R den Halbmesser des Bogens (Bogenradius) bezeichnet. Diese Formel wird bei der praktischen Anwendung allerdings je nach Regelfahrgeschwindigkeit bzw. kleineren Halbmessern abgeändert zu Anwendung gebracht.
Aus der Anforderung, dass an jeder Stelle des Fahrweges ein sicherer Nothalt eines Schienenfahrzeuges möglich sein muss, ergibt sich eine maximale Überhöhung, um im Stillstand ein Umkippen des Fahrzeugs nach innen zu verhindern. In Deutschland gestattet die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in Abhängigkeit von den verwendeten Fahrzeugen, deren Ladung und Sicherung eine Überhöhung von maximal 180 mm, dies entspricht bei der Normalspurweite von 1435 mm einer Querneigung von 12,6 %. Bedingt durch Toleranzen bei Bau und Instandhaltung von Gleisen, beträgt die maximal zulässige Überhöhung bei deutschen Infrastrukturbetreibern z.Z. für Schotteroberbau 160 mm und für feste Fahrbahnen 170 mm. Im Bereich von Bahnsteigen ist meist deutlich weniger Überhöhung zulässig.
Diese Seite wurde 22.251 Mal aufgerufen.