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WüSt - Wagenübergabestelle

Grischan schrieb:

Die WüST-Schilder stehen dort, wo die WüSt zwischen Anschließer und Bediener in Ergänzung zum Anschlussbahnvertrag / Infrasstrukturanschlussvertrag in einer Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss vereinbart wird. Das ist - meist - eine technologisch sinnvolle Stelle, auf der die Wagen vom Bediener abgestellt werden können und dieser dann auch z.B. durch Umfahren mit seiner Lok wieder die Anschlussbahn verlassen kann. Man kann - aber muss nicht - WüST Anfang und WüSt Ende auf einem Gleis vereinbaren. Ebenso ist es möglich ein Gleis z.B. als WüSt Abholung und ein weiteres als WüSt Zuführung zu kennzeichnen. Man kann auch die Bezeichnung WüSt bis Gleisende wählen, wenn ein gesamtes Gleis WüSt sein soll. Es gibt also mehrere Möglichkeiten. Die WüSt schließt aber nie die Anschlussweiche und auch nicht eine gegebenenfalls vorhandene Schutzweiche ein. Die Schilder stehen also immer dahinter. Manche Anschließer vereinbaren die WüSt direkt an der Ladestelle, da haben sie selbst nur wenig Rangieraufwand oder gar keinen. Bei einfachen Verhältnissen werden die Schilder - nicht ganz exakt - gern auch mal weggelassen, eine WüSt gibt es dann aber trotzdem und in den Verträgen stehen die auch drin.

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