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In der RID wird international der Transport von Gefahrgut auf der Eisenbahn geregelt, und auch in der DDR waren diese Vorschriften zwingend.
Andere Quelle sagen aber das die Verordnung ein halbes Jahr nach den schweren Unglück in Langenweddingen vom 06. Juni 1967 schon kam.Für die DDR galt die "Ordnung über den Transport gefährlicher Güter mit Eisenbahnfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Binnenschiffen - Transportordnung für gefährliche Güter (TOG)" die am 30. 1. 1979 in Kraft trat.
"Mit dem Rückenwind von Langenweddingen
wurde die Transportordnung gefährlicher
Güter (TOG) am 28. Dezember 1967 verkündet, sie trat am
1. März 1968 in Kraft. Für die Opfer von Langenweddingen
kamen diese Sicherheitsmaßnahmen zu spät."
Wenn ich die TOG in Händen halte werde ich sie Kopieren und den jeweiligen Interessenten zukommen lassen.
Es fehlt bei allen Wagen der Zusatzzettel / Nebenzettel 11 gemäß § 18, Abs. 12, Buchstabe c der Fahrdienstvorschrift der Deutschen Reichsbahn - DV 408 (vorsichtig Rangieren, als rotes auf dem Kopf stehendes Dreieck mit schwarzem Ausrufezeichen und ggf. mit Schriftzug) und bei den Tillig TEB - Wagen der Gefahrzettel Nr. 4 (weiss mit Totenkopf neben dem Zettel 2A - rot mit Flamme)
Ich habe die Zettel nachgezeichtnet und unten angehängt.
Diese Bezettelung ist bei TEB nach TOG für Eisenbahntransport gefordert.
Also zum kopieren und scannen komme ich heute aber leider nicht mehr, mal sehen wie schnell ich das nachholen kann.