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Gefahrzettel und Gefahrentafel - ab wann im Einsatz?

Warum in der Ferne schweifen...

Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht...
Ein Griff ins Regal: Deutscher Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abteilung A Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn Stand 1.November 1979. Hier sind die Gefahrentafel und die Gefahrzettel bereits enthalten.
Mal sehen, ob die Decals etwas werden. Das Zeichen 10: "Vorsichtig verschieben" lässt sich ja noch nachbasteln...
 
Hallo Jan,
seit Inkraftreten der GGVSE (Gefahrgutverordnung Strasse Eisenbahn) am 01.01.1956, in der ursprünglichen Fassung vom Dezember 1955, mussten alle Gefahrguttransporte in Deutschland, auf der Strasse, Schiene und dem Wasser (Binnenschiffahrt) besonders deklariert und gekennzeichnet werden.
GGVSE -> http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgutverordnung
Die GGVSE regelt alle Abläufe, Handhabungen und Vorgehensweisen bei der Beförderung Gefährlicher Güter auf der Strasse, Schiene und dem Wasser.
Regelmässige Anpassungen in den letzten Jahren haben die GGVSE in ihrer Ursprungsform teilweise grundlegend geändert, jedoch hat die GGVSE Gesetzeskraft, die über der GGVSE stehende ADR / RID regelt diese Transporte International.
Die letzte Änderung der GGVSE erfolgte 2009 (vom 17. Juni 2009 BGBl. I S. 1389) und löste am 25. Juni 2009 als GGVSEB die „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE” und die „Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt – GGVBinSch” ab.
Die Beschilderung der Wagons erfolgte immer nach geltender GGVSE und die neue Beschilderung / Kennzeichnung der Eisenbahnwaggons als Tranporteinheit trat somit 2009 in Kraft.
In der RID wird international der Transport von Gefahrgut auf der Eisenbahn geregelt, und auch in der DDR waren diese Vorschriften zwingend.
 
In der RID wird international der Transport von Gefahrgut auf der Eisenbahn geregelt, und auch in der DDR waren diese Vorschriften zwingend.

Für die DDR galt die "Ordnung über den Transport gefährlicher Güter mit Eisenbahnfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Binnenschiffen - Transportordnung für gefährliche Güter (TOG)" die am 30. 1. 1979 in Kraft trat.

Hauptlok
 
@ Hauptlok,
ja stimmt, diese Info habe ich auch konkret seit Dienstag und auch das dazugehörige Material werde ich demnächst in Händen halten.
Die RID galt und gilt aber immer noch für den internationelen Transport Gefährlicher Güter auf der Schiene.
Wenn ich die TOG in Händen halte werde ich sie Kopieren und den jeweiligen Interessenten zukommen lassen.
 
Für die DDR galt die "Ordnung über den Transport gefährlicher Güter mit Eisenbahnfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Binnenschiffen - Transportordnung für gefährliche Güter (TOG)" die am 30. 1. 1979 in Kraft trat.
Andere Quelle sagen aber das die Verordnung ein halbes Jahr nach den schweren Unglück in Langenweddingen vom 06. Juni 1967 schon kam.
"Mit dem Rückenwind von Langenweddingen
wurde die Transportordnung gefährlicher
Güter (TOG) am 28. Dezember 1967 verkündet, sie trat am
1. März 1968 in Kraft. Für die Opfer von Langenweddingen
kamen diese Sicherheitsmaßnahmen zu spät."

Gruß Uwe
 
Hallo,

es ging hier um das Thema Gefahrguttafeln und die wurden erst mit der TOG vom 30. 1. 1979 in der DDR eingeführt.

Hauptlok
 
Wenn ich die TOG in Händen halte werde ich sie Kopieren und den jeweiligen Interessenten zukommen lassen.

Kannst du das auch digitalisieren ???:wiejetzt:
Also scannen und hier zur Verfügung stellen oder so ?
Sparste dir ja dann Unmengen an Briefen und Porto oder ???:wiejetzt:
 
Das bedeutet viel Arbeit.
Mit dem Stand von 1. November 1980 sind das 512 (In Worten: fünfhundertzwölf) Seiten.

Mathias
 
Übermorgen beginnt das FKTT-Treffen in Roßwein.
Noch mal nach dem Stand der Scanarbeiten gefragt. Können wir dort mit einer gescannten TOG rechnen?

Mathias
 
...das wird etwas schwierig, da ich erst am Freitag von unserem Gefahrgutdozenten und Gefahrgutbeauftragten die TOG erhalten werde.
Ich glaube dann muß ich ne Nachtschicht einlegen...
...mal sehen wie es wird...
 
Hallo Jan,
also die TOG halte ich gerade in Händen, und mir ist auch aufgefallen, das die TEB Wagen alle unzureichend beschriftet sind, nach TOG und RID. (RID nur bei internationalen - also Grenzüberschreitenden Verkehr) :wiejetzt:
Es fehlt bei allen Wagen der Zusatzzettel / Nebenzettel 11 gemäß § 18, Abs. 12, Buchstabe c der Fahrdienstvorschrift der Deutschen Reichsbahn - DV 408 (vorsichtig Rangieren, als rotes auf dem Kopf stehendes Dreieck mit schwarzem Ausrufezeichen und ggf. mit Schriftzug) und bei den Tillig TEB - Wagen der Gefahrzettel Nr. 4 (weiss mit Totenkopf neben dem Zettel 2A - rot mit Flamme) :fasziniert:
Ich habe die Zettel nachgezeichtnet und unten angehängt.
Diese Bezettelung ist bei TEB nach TOG für Eisenbahntransport gefordert.
Also zum kopieren und scannen komme ich heute aber leider nicht mehr, mal sehen wie schnell ich das nachholen kann.
 
Es fehlt bei allen Wagen der Zusatzzettel / Nebenzettel 11 gemäß § 18, Abs. 12, Buchstabe c der Fahrdienstvorschrift der Deutschen Reichsbahn - DV 408 (vorsichtig Rangieren, als rotes auf dem Kopf stehendes Dreieck mit schwarzem Ausrufezeichen und ggf. mit Schriftzug) und bei den Tillig TEB - Wagen der Gefahrzettel Nr. 4 (weiss mit Totenkopf neben dem Zettel 2A - rot mit Flamme) :fasziniert:

Die FV regelt nur die Behandlung der Güter, maßgeblich für das Aussehen ist die DV 607 Th. 2 GBV (W) Teilheft 2 Bezettlung. darin sind diese und weitere Gefahren- und Beklebezettel aufgeführt.

Ich habe die Zettel nachgezeichtnet und unten angehängt.
Diese Bezettelung ist bei TEB nach TOG für Eisenbahntransport gefordert.
Also zum kopieren und scannen komme ich heute aber leider nicht mehr, mal sehen wie schnell ich das nachholen kann.

Du hast ja noch eine Nacht :allesgut:

Hauptlok
 
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