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Frage zur Signalisierung bei Hl-Signalen

krt2711

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Mühldorf am Inn
Hallo an alle,

ich baue gerade weiter an meinen AKTT-Modulen und als nächster Schritt ist die Signalsierung geplant.
Prinzipiell bin ich im Thema Signalisierung schon recht fit, aber jetzt hab ich doch einen Punkt erreicht, an dem ich ratlos bin.

Hier die Situation:
Einfahrt von Signal C über die angedeutete Weichenstraße an den Bahnsteig (vor Signal B)
Dann Ausfahrt an Signal B am Kurzbahnsteig vorbei und an Signal A vorbei weiter auf die Strecke.

Die Signalisierung bei der DB könnte dann wie folgt ausschauen:
Signal C: Hp2 und Vr 1
Signal B: Hp1 und Vr 0 oder 1 (je nach Stellung Signal Block)
Signal A: Kennlicht und Vr 0 oder 1 (je nach Stellung Signal Block) mit Kennlicht
Signal Block Hp 0 oder Hp1

An sich nicht so schlimm.

Jetzt soll das Ganze aber mit Hl-Signale ausgestattet werden und bei denen ist mir ein Kennlicht nicht bekannt.

Ist die Lösung dort also:

Signal C: Hl 3a
Signal B: Hl 1
Signal A: Hl 1 oder Hl 10 (je nach Stellung Signal Block)
Signal Block: Hp 0 oder Hl 1

oder gibt es dort auch dort die Möglichkeit das Signal A mit Kennlicht oder einem anderen Signalbild für diese Fahrstraße betriebsbedingt aus zu schalten?

Danke schon mal für eure Antworten. :)
 

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Hallo!

Die Hl - Signale bei der DR hatten kein Kennlicht meines Wissens.
Es gab die Signale Hl 1 bis Hl 13. Die Signale hatten eine Doppelfunktion, da Sie vom Prinzip Haupt- und Vorsignal in Einem waren.
Signalbilder:
Hl 1 Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit ein grünes Licht
Hl 2 Fahrt mit 100 km/h dann mit Höchstgeschwindigkeit. Fahrt mit 100 wurde mit grünem Lichstreifen dargestellt, sowie gelbem Licht.
Hl 3a Fahrt mit 40km/h , dann mit Höchstgeschwindigkeit gelbes Licht, darüber grünes Licht
noch mehr Fragen ?
Signale lassen sich mit Modellen von Erbert darstellen.
vG Ralph
 
Hm. Den Widerspruch gegen Jörns Aussage hätte ich mir nicht zugetraut. Also nochmal für alle: Es gab (und gibt) auch bei Hl-Signalen Kennlicht. Zu sehen in Halle (Saale) Pbf und auch in Nordhausen. Zwischen Hauptsignalen müssen Mindestabständen von wenigstens 300 m eingehalten werden. Wenn das nicht geht, dann muss eines der Signale Kennlicht zeigen.
Im Leipziger Raum gab es sogar ein Kennlicht, welches mittels Hauptsignaloptik gezeigt wurde.

Gruß ebahner
 
Hallo krt2711,

grundsätzlich dürfen auch Hl-Signale mit einem Kennlicht als zeitweilig betrieblich abgeschaltete Signale gekennzeichnet werden. Das Kennlicht kam mit einer der drei Berichtigungen vom 3.6.73, vom 1.8.84 oder dem 1.9.90 ins Signalbuch der DR. Damit ist die zeitliche Eingrenzung tatsächlich nicht sehr genau. Ich habe leider nur das Signalbuch von 1971 mit dem Stand der 3. Berichtigung. Dort wurde das Kennlicht im §1 Abs. 9 genannt und galt für alle Lichthauptsignale, ausdrücklich auch für die SV-Signale der Berliner S-Bahn.
Allerdings können Einfahr- und Ausfahrsignale grundsätzlich nicht zeitweilig betrieblich abgeschaltet werden, da sie für die Regelung der Übergänge von Zügen von der freien Strecke in den Bahnhof und aus dem Bahnhof auf die freie Strecke zwingend benötigt werden. In Deinem Fall können also Signale C (Einfahrsignal) und A (Ausfahrsignal) nicht abgeschaltet werden. Für das Ausschalten käme also nur Signal B (Zwischensignal) oder das Blocksignal in frage.

Warum willst Du Signal A überhaupt aus der Blockfolge nehmen? Zu kurzer Abstand zum Blocksignal? Dann könnte man das eventuell in folgender Weise Lösen:
1. Block - Hp 0, dann Sig A - Hl 12a; Sig B - Hl 9a (oder noch schicker Hl 9b); Sig C - Hl 3a
2. Block - Hl 1, dann wie Du schon geschrieben Sig A & B auch Hl 1; Sig C Hl 3a

Für mich stellt sich außerdem die Frage, wozu Du überhaupt Signal A & B benötigst? Sollen bestimmte (kurze) Züge bereits am Signal B halten und andere (längere) Züge bis zum Signal A fahren können? Wohin führt der abzweigende Strang der Weiche hinter Signal B (in ein Hauptgleis -> auf eine andere Strecke oder in ein Nebengleis -> also in ein Gleis in das nur hinein rangiert wird)? Nach der Beantwortung gäbe es vielleicht noch andere Möglichkeiten der Signalisierung.

Thoralf
 
gut, dann kann ich das ja auch verwenden.
An welcher Positon ist denn dass Kennlicht eingebaut?
Ich kenne in Halle(Saale) Kennlicht "nur" bei den "Gleissperren" auf Gleis 3 oder 4 (bin da grad etwas unsicher)
Bei meinem Fall, würde ich ja aber einen ganz normalen Signalschirm mit 5 Optiken verwenden + Rangiersignal

Gab/ Gibt es bei diesem Schirm dann auch ein Kennlicht und wenn ja wo im Schirm ist das platziert?
 
Für das Kennlicht wurde in der Regel die Optik für das Ersatzsignal Zs 1 verwendet. Bei Deinem Signal dann die untere linke Optik des Rangiersignales.

Thoralf
 
Hallo!

Das Kennlicht an Hl-Signalen wurde erst 1993 eingeführt und dürfte also in der Epoche 4 noch nicht verwendet worden sein. Es gab im Lampenschirm auch keine Lampe wo Dieses
dargestellt hätte werden können. siehe Abb. in Post 4

Gruß Ralph
 
Du hast doch die 2 weißen Lampen fürs Ra12, die untere konnte auch Zs1 zeigen ...?
 
Danke schonmal für die Antworten.
Was wäre denn dann die Lösung meiner Situation in der Ep4 gewesen?

Der Hinweis, dass das Kennlicht an Hl-Signalen erst nach 1993 kam, ist aber auch schon sehr sehr hilfreich. :)
 
ehrlich? - http://www.bahnstatistik.de/Signale/SB-DR.pdf (gleich auf der ersten Seite)

Gruß Jens

Hallo!

Das Kennlicht wird erst ab der 8. Berichtigung zum Signalbuch der DR am 15.12.1993 erwähnt. In oben genanntem Link sind aber nicht die einzelnen Berichtigungen zur DV 301 angezeigt. Das Kennlicht wurde wahrscheinlich mit der Anpassung der Vorschriften DV 301 und DS 301 bei den beiden Bahnen dann auf dem Gebiet der ehemaligen DR eingeführt.

Gruß Ralph
 
Moin!

Ihr habt aber schon gelesen, was luiseelli geschrieben hat?

In der Übersicht der wesentlichen Änderungen des SB von 1971 zur Ausgabe von 1958 steht unter anderem, dass die Bedeutung des Kennlichtes eindeutiger gemacht wurde. Ein Kennlicht gab es also auch vorher schon.
Es dürfte halt nur nicht so oft vorgekommen sein.
 
Hallo!

Das Kennlicht an Hl-Signalen wurde erst 1993 eingeführt....

Gruß Ralph

Moin,

biste Dir mit 1993 ganz sicher? Nach meinem SB wurde das Kennlicht mit der Berichtingung Nr.3 (gültig ab 01.Jan.1990) DV301 (Ausgabe 1971) aufgenommen (oder zumindest wurde darüber etwas berichtigt).

Ich kenne es aus Halle/Saale seit 1991. Es wurde aus Richtung Angersdorf nach Gleis 2 entweder auf Frühhalt (dann HL13 Halt am Zwischensignal) oder dann weiter am Kennlicht vorbei eingefahren. Dann ging die Reise noch bis unters Hallendach.

Bild: besagtes Zwischensignal, am Schirm nur HL13 oder Kennlicht

MfG depot-chef
 

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Hallo !

Habe ein Signalbuch mit allen Berichtigungen und auf der Seite mit dem Kennlicht ist es bei Berichtigung 8 erwähnt.
Auch wenn dazu schon mal was vielleicht 1990 erwähnt worden sein soll, so gab es in der Epoche 4 der DR noch kein Kennlicht. Ab 1990 ging es schon in Richtung Epoche 5.
Vielleicht sollte auch mal der Sinn geklärt werden, warum es Signale mit Kennlicht gibt !?
Signale mit Kennlicht gibt es ja nur dort, wo 2 Hauptsignale in einem kurzen Abstand hinter einander stehen. Beispiel ich habe ein Bahnsteiggleis: dort steht am Ende des Bahnsteig ein Signal und da das gesamte Gleis aber länger ist steht eventuell in 300m nochmals ein Signal. Wenn die Zugfahrt am Bahnsteig endet, so erhält dann der Zug an diesem Signal seinen Fahrtauftrag und das hinten liegende Signal zeigt dann Kennlicht. Nutze ich dieses Gleis z.B. mit einem Güterzug, so geht das Signal am Bahnsteigende in Kennlicht und das hintere Signal ist dann für die Zugfahrt gültig.
Bei deinem Signal kann es sich aber auch um ein sogenanntes Deckungssignal handeln. Diese sind meist Bahnsteigmittig installiert und werden zum Flügeln von Zügen benötigt.

vG Ralph
 
@hobbyschraub:
Deine Erklärung hilft mir schon ein wenig weiter, allerdings glaube ich, dass ich meine Situation noch nicht gut genug beschrieben habe, da es hier ja grad eher in Richtung "Hatten Hl-Signale zu DDR-Zeiten Kennlicht oder nicht?" geht.
Dass es das nach der Wende dann gab, ist schon ein guter Hinweis, aber würde mich dennoch interessieren, wie die Signalisierung mit Hl in meinem Fall wäre.
Da es Modellbahngerrecht ist, ist der Bahnsteig 3a eher kurz (3Bghw-Wagen und V100) was aber trotzdem auch in die 300m Definition passt.

Wenn es zu Ep 4 Zeiten noch kein Kennlicht existiert hat, wie hätte die DR dann das Signal für Bahnsteig 3 aufgestellt?

Über Abzweig ist auch eine Ausfahrt möglich, die auf eine andere Strecke führt. In dem Fall brauch ich also definitiv Hl3a.
 
Hallo !

Habe ein Signalbuch mit allen Berichtigungen und auf der Seite mit dem Kennlicht ist es bei Berichtigung 8 erwähnt.
Auch wenn dazu schon mal was vielleicht 1990 erwähnt worden sein soll, so gab es in der Epoche 4 der DR noch kein Kennlicht. Ab 1990 ging es schon in Richtung Epoche 5.

Das ist nicht richtig! Das erste Kennlicht, was ich kenne, ging 1977 in Betrieb.

Vielleicht sollte auch mal der Sinn geklärt werden, warum es Signale mit Kennlicht gibt !?
Signale mit Kennlicht gibt es ja nur dort, wo 2 Hauptsignale in einem kurzen Abstand hinter einander stehen.

Das ist der Denkfehler. Kennlichter werden entweder für das Ende von Fahrstraßen, wo die Zugfahrt erhelblich früher endet (sogenanter Frühhalt), wenn gleichzeitig auch am normalen Halteplatz gehalten werden kann (lange Einfahrt) oder für Vorsignale. die für bestimmte Fahrstraßen nicht gültig sein sollen (an abzweigenden Ausfahrten).

Beispiel ich habe ein Bahnsteiggleis: dort steht am Ende des Bahnsteig ein Signal und da das gesamte Gleis aber länger ist steht eventuell in 300m nochmals ein Signal. Wenn die Zugfahrt am Bahnsteig endet, so erhält dann der Zug an diesem Signal seinen Fahrtauftrag und das hinten liegende Signal zeigt dann Kennlicht. Nutze ich dieses Gleis z.B. mit einem Güterzug, so geht das Signal am Bahnsteigende in Kennlicht und das hintere Signal ist dann für die Zugfahrt gültig.

Diese Konstruktion gab es bei der DR nie! Da zeigte das Signal am Ende des Gleises immer ein gültigen Signalbegriff.

Hauptlok
 
Hallo !

Werde aus deinem angedeuten Gleisplan nicht ganz schlau. Dort sind nur Weichen zu sehen, aber wie sehen die Gleise danach aus? Das würde dann die Sache einfacher machen mit der Signalisierung weiter zu helfen.

Gruß Ralph
 
Hallo!

Ich arbeite jetzt zwar auf einem Bf der ehemaligen DB aber ich habe in meinem Bf 3 Gleise in welchen je am Bahnsteigénde ein Lichtsignal steht und in ca 300m Entfernung nochmals ein Lichtsignal. Fahre ich die gesamte Fahrstaße aus, geht das Signal am Bahnsteig in Kennlicht. Nutze ich nur die Fahrstraße bis Bahnsteigende und fahre danach in Fahrtrichtung aus geht das hintere Signal in Kennlicht. Außerdem zeigen die Vorsignale, ob sich das Signal im verkürzten oder normalen Bremswegabstand befindet. Vorsignale am Mast des Signals werden dunkel wenn sie nicht zur dazugehörigen Fahrstraße gehören.

Gruß Ralph
 
Da man hier eindeutigen Quellenangaben keinen Glauben schenkt, jetzt mal der Klartext:

Signalbuch der DR Ausgabe 1971, gültig ab 1. Oktober 1971

§1 (9)
Lichtsignale, die ein weißes Kennlicht zeigen, gelten fahrdienstlich als nicht vorhanden. Durch sie wird weder ein Fahr- noch ein Haltauftrag erteilt.

Ist das nun eindeutig?
Sowas schreibt man da nicht rein, wenn es keine praktischen Gründe dafür gibt.
 
Hallo!

Deinen Paragraph kannste schreiben so oft du willst.
Mit Berichtigung Nr. 8 !!! zum 15.12.1993 ist das Kennlicht erwähnt. Oder hast du vielleicht ein Exemplar von 1971 ohne die Berichtigungen 2-10 ???

Gruß Ralph
 
ich versuche es mal

Prinzipiell folgendes, das weiße Kennlicht für die Signalisierung eines betrieblich abgeschaltenen Signal gibt es offiziell erst mit der Berichtigung 8 des Signalbuch der Deutschen Reichsbahn, also seit 1993 . Zuvor war das weiße Kennlicht im Vorwort (Einleitung) zum Signalbuch der Deutschen Reichsbahn beschrieben, die Bedeutung war allerdings die Gleiche.
Aber wie überall, es gab sie, die bewußten "Ausnahmen", die ja eigentlich keine sind! Ich kenne konkret die Signalisierung am Bahnhof Alexanderplatz für die Berliner S-Bahn vor dem Umbau der Stadtbahn aber auch im Bahnhof in Königs Wusterhausen gab und gibt es noch immer diese Signalisierung. Nur mal so nebenbei, diese Besonderheit sollte dann in den örtlichen Richtlinien vermerkt sein und der Lokführer sollte von dieser Situation im Rahmen der Streckenkenntnis Kenntnis erlangen.
Betrachten wir mal Deinen Bahnhof, so ist das Sig. C ein Einfahrsignal, an dem betrieblich jeder Signalbegriff entsprechend der Bahnhofsgestaltung, angezeigt werden kann. Das Sig. B ist ein Zwischensignal. welches am Ende des Bahnsteiges steht und die nachfolgenden Weichen bzw. Gefahrenstelle abdeckt. Zeigt das Signal den Begriff Hp0 (Halt), wird am Einfahrsignal, so es auch eine Vorsignalisierung hat ein Begriff angezeigt, der "Halt erwarten", also entweder Hl 10, 11 oder 12 a bzw. b signalisiert. Und jetzt kommt es, soll der Zug am Zwischensignal B vorbeifahren, entweder nach dem Halt bzw. auch ohne Halt, so erscheint an diesem Signal das weiße Kennlicht! Und das Einfahrsignal zeigt dann die Vorsignalisierung für das Ausfahrsignal A an. Aber bitte beachten, zeigt Sig. B ein weißes Kennlicht, so ist das rote Licht "AUS!". Und mit dem Ausfahrsignal A, die Signalisierung erfolgt entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und natürlich auch entsprechend der Signalisierung des nachfolgenden Blocksignal. Noch ein Hinweis, alle Signale des Bahnhofes haben ein weiß/rot/weißes Signalmastschild zu haben. Das Blocksignal hat ein w/r/w Signalmastschild für das "Stellwerksbediente" bzw. ein w/sch/w/sch/w Signalmastschild für ein Signal im automatischen Streckenblock. Die Ausrüstung der Hauptsig. zusätzlich mit einem gelben auf der Spitze stehenden Dreieck für die Kenntlichmachung als Haupt.- und Vorsignal und auch die neueren weiß/gelb/weiß/gelb/weißen Mastschilder für Signale im Automatischen Streckenblock erfolgte erst späterund treffen hier nicht zu.
Ich empfehle, wenn Du im Signal B "Halt" anzeigen möchtest, am Sig. C bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 oder 60 km/h, also Hl 11, 12 a oder b zu signalsieren.

Grüße der S-Bahnfahrer
 
Hallo!

Deinen Paragraph kannste schreiben so oft du willst.
Mit Berichtigung Nr. 8 !!! zum 15.12.1993 ist das Kennlicht erwähnt. Oder hast du vielleicht ein Exemplar von 1971 ohne die Berichtigungen 2-10 ???

Gruß Ralph

Moin,
jetz wird's komisch.
Wie das bei euch im Westen war, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf dem Gebiet der DR gab es das Kennlicht, wie beschrieben (Post 22). Weiterhin ist bei meiner Tätigkeit (Bau und Inbetriebnahme von Stellwerken in Deutschland, seit 1980) schon immer ein Kennlicht im Hl System vorhanden gewesen. Nach Deiner Ansicht habe ich demnach seit 32 Jahren Haluzinationen. Auch mal wieder was Neues.
Wenn Du dem keinen Glauben schenkst, ist das Deine Sache, aber führt diese Diskusion bitte nicht hier weiter.
Danke.
Norbert
 
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