Die Ankündigung im Neuheitenkatalog 2011 wurde ja im Neuheitenthread schon begrüßt.
Ich habe mir mal ein paar Gedanken darüber gemacht. Vielleicht ist es ja wie mit der Baeseler DKW: http://www.tt-board.de/forum/showthread.php?t=12977
Erst der Jubel und dann die Ernüchterung?
Der Begriff "Dreiwege-Weiche" kommt bei der großen Bahn nicht vor. Ist ein bisschen wie mit den "Turmmasten", die gibt es auch nicht.
Die Fakten.
Die Länge ist mit ca. 166 mm angegeben. Als Antriebe werden neben dem motorischen Antrieb die 83531/83532 empfohlen.
Daraus lese ich das es sich um Gelenkzungenweichen, wie sie die EW 1 hat, handelt. Mit 2 x 15 Grad ist es also eine zweiseitige Doppelweiche. Sie ist aus zwei ineinander geschobenen um 36,5 mm verschobenen EW 1 gestaltet.
Wer braucht so eine Weiche?
Bereits in der Oberbauvorschrift DV 820 vom 1. Oktober 1939 heißt es im § 35 Verwendung der Weichen in:
(10) ... Steilweichen und Doppelweichen sind nur zu verwenden, wenn der gleiche Zweck mit Regelweichen nicht annähernd zu erreichen ist. In durchgehenden Hauptgleisen sind sie zu vermeiden.
Spätere Vorschriften werden noch deutlicher: In der DV 820 der DR von 1977 heißt es im AzObv, Teil 5.3:
4. Doppelweichen
Für Neuanlagen ist die Verwendung von Doppelweichen nicht gestattet. In bestehenden Anlagen sind Doppelweichen möglichst aufzulösen und durch einfache Weichen zu ersetzen.
Natürlich gab es sie beim Vorbild. Eine informative Ausführung zu den Doppelweichen mit guten Bildern gibt es hier: http://www.drahtkupplung.de/gtbhb2414.html
Wenn es also im Bf Rennsteig eine solche Weiche gab ist sie dort auch Vorbildgerecht. Manch ein Heimanlagenbesitzer wird sich über die platzsparende Variante freuen und sie gerne verbauen. Für die Modulbahner (FKTT) ist sie nicht normgerecht.
Mathias
Ich habe mir mal ein paar Gedanken darüber gemacht. Vielleicht ist es ja wie mit der Baeseler DKW: http://www.tt-board.de/forum/showthread.php?t=12977
Erst der Jubel und dann die Ernüchterung?
Der Begriff "Dreiwege-Weiche" kommt bei der großen Bahn nicht vor. Ist ein bisschen wie mit den "Turmmasten", die gibt es auch nicht.
Die Fakten.
Die Länge ist mit ca. 166 mm angegeben. Als Antriebe werden neben dem motorischen Antrieb die 83531/83532 empfohlen.
Daraus lese ich das es sich um Gelenkzungenweichen, wie sie die EW 1 hat, handelt. Mit 2 x 15 Grad ist es also eine zweiseitige Doppelweiche. Sie ist aus zwei ineinander geschobenen um 36,5 mm verschobenen EW 1 gestaltet.
Wer braucht so eine Weiche?
Bereits in der Oberbauvorschrift DV 820 vom 1. Oktober 1939 heißt es im § 35 Verwendung der Weichen in:
(10) ... Steilweichen und Doppelweichen sind nur zu verwenden, wenn der gleiche Zweck mit Regelweichen nicht annähernd zu erreichen ist. In durchgehenden Hauptgleisen sind sie zu vermeiden.
Spätere Vorschriften werden noch deutlicher: In der DV 820 der DR von 1977 heißt es im AzObv, Teil 5.3:
4. Doppelweichen
Für Neuanlagen ist die Verwendung von Doppelweichen nicht gestattet. In bestehenden Anlagen sind Doppelweichen möglichst aufzulösen und durch einfache Weichen zu ersetzen.
Natürlich gab es sie beim Vorbild. Eine informative Ausführung zu den Doppelweichen mit guten Bildern gibt es hier: http://www.drahtkupplung.de/gtbhb2414.html
Wenn es also im Bf Rennsteig eine solche Weiche gab ist sie dort auch Vorbildgerecht. Manch ein Heimanlagenbesitzer wird sich über die platzsparende Variante freuen und sie gerne verbauen. Für die Modulbahner (FKTT) ist sie nicht normgerecht.
Mathias