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Abspannmast - kleinster Gleismittenabstand

G

Gelöschtes Mitglied 18598

Hallo,

ich habe eine Frage zu den gängigen Oberleitungssystemen (Hobbex, Viessmann, Sommerfeldt):

Wenn eine einzige Lösung darin besteht, einen Abspannmast zwischen zwei Gleisen (Gerade) zu setzen - was wäre bei den Systemen der kleinste Abstand, bei dem noch ein Abspannmast gesetzt werden kann?

Oder einfach mal anders gefragt: Wie breit sind die Mastsockel/Spannwerke? (Dann könnte ich mit dem NEM-Lichtraumprofil kalkulieren)

Ungern würde ich die Fahrleitung zum Abspannmast mit der durchgehenden Fahrleitung kreuzen. (ja, das ginge wirklich nur als Notbehelf) Daher die o.g. Frage.

Danke vorab,
Robert
 
Hi Robert

Die NEM meint:

36 mm in der Umgrenzung minimal.
Bedeutet 18 mm rechts und links von der Gleismitte.

Der Hobbex Turmmast hat einen Sockel von 8 x 8 mm.
Zuzüglich je 1 mm rechts und links zum Mast als Sicherheit, käme ich auf ein Achsmaß, Gleismitte zu Gleismitte, von 46 mm!
 
... Danke für die Antwort. Aber das heißt ja auch, dass bei Standard-43mm nur eine Fahrdrahtkreuzung in Frage käme...

Na gut, dann isses wohl eben nunmal so.

Danke
 
Warum willst du das denn unbedingt bei dir vermeiden?
Weil: Bei den gängigen Systemen ist ja Fahrdraht, Tragseil und Seilhänger eine Einheit. Daher ist es schwierig, vorbildgetreu den abgehenden Fahrdraht zwischen durchgehendem Tragseil und durchgehenden Fahrdraht zu bringen und das abgehende Tragseil dann über dem durchgehenden Tragseil zu führen, inklusive weitere Seilhänger bis zum Abspannmast zu haben.

Aber ich denke, den unschönen Kompromiss, die weiterführenden Seilhänger nach der Kreuzung im abgespannten Fahrdraht wieder anzulöten, kann ich an der einen Stelle wohl akzeptieren.
 
Ich habe das Tragseil an der entspechenden Stelle mit einer Zange einmal durchschnitten, in den anderen Fahrdraht eingefädelt und wieder aus-
gerichtet. Es wirkt wie 1:1 und den Schnitt merkt kein Mensch.
 
Die NEM meint:

36 mm in der Umgrenzung minimal.
Bedeutet 18 mm rechts und links von der Gleismitte.

Der Hobbex Turmmast hat einen Sockel von 8 x 8 mm.
Zuzüglich je 1 mm rechts und links zum Mast als Sicherheit, käme ich auf ein Achsmaß, Gleismitte zu Gleismitte, von 46 mm!
Der Sockel befindet sich aber am Boden, Das Lichtraumprofil 'beginnt' aber erst an der SO (bei Verwendung von Tilliggleis also ca. 4 mm über Auflagefläche), womit die Sockelhöhe abgedeckt sein dürfte. Da das Lichtraumprofil (nach NEM 102 36 mm) zudem deutlich breiter ist, als die Fahrzeugumgrenzung (nach NEM 301 30 mm), sollten weitere Sicherheitsabstände nicht notwendig sein.
Die Formel müßte also lauten:

Breite des Lichtraumprofils + Mastbreite = minimaler Gleisabstand.
 
Es gibt von Viessman ein Mast mit zwei Auslegern, damit lässt sich sehr gut ein Drahtwechsel gestalten.
Wäre dann Abspannmast , Doppelausleger , Doppelausleger , Abspannmast.
 
Sorry Stardampf

Gemeint ist wohl der untere Abschluss des Mastes, dieser ist 8 x 8 mm.
Sind dann immer noch 44 mm, so man Deinem Beispiel folgt.

Geht man vom Vorbild aus:

3150 mm, entspricht 26,25 mm beim Modell, zuzüglich dem Mastfuß von 8 mm, ergibt 34,25 mm Gleismittenabstand.

Aber vorsichtig, erst alle vorhandenen Fahrzeuge prüfen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Um was geht es jetzt eigentlich?

Gleismittenabstand von gut 34mm, das wäre knapp über dem Maß für die freie Strecke. Da stellt man doch keinen Oberleitungsmast hin, schon gar keinen Abspannmast. Selbst wenn die Fahrzeuge gerade noch so unfallfrei dran vorbei kommen. Bei einer Lü (Lademaßüberschreitung) wäre dann wohl auch Sense.

Bei der großen Bahn stehen die (Abspann-) Maste natürlich außerhalb der Streckengleise. Oder -bei mehreren Gleisen, z.B. im Bahnhofsbereich- nur bei ausreichend vergrößertem Gleisabstand dazwischen.
 
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