Hier steht auf der Kühn-Seite, dass nur mechanische Fehler, die innerhalb von 14 Tagen reklamiert werden, anerkannt werden.
Gilt nicht bei Verbrauchsgüterkäufen nach §474 BGB eigentlich eine 6 monatige Beweislast-Umkehr, in der die gesetzliche Vermutung gilt, dass der Fehler schon bei...