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Kühn BR94.5-17 (pr. T16.1)

Tut mir leid, aber der Austausch der LED is so einfach! Das is eine relativ schnell zu wechselnde (…) Wenn der Kunde aber bestellt, bezahlt und erhalten hat, sollte er wählen können, und diese Möglichkeit besteht mit nichten.
Und das hat nix mit Jammern zu tun. Das da was weniger gut gelaufen is, sieht auch der "kühnste" Verfechter dieser Aktion...
Auch Du hast nicht verstanden worauf ich anspielte. Vielleicht kommst Du von selber drauf, wenn Du denjenigen vorschlägst, der es macht und davon leben kann.

Zum zweiten Zitatteil: Nach BGB hat der Hersteller/Händler die Wahl wie er nachbessert.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
 
Nach BGB hat der Hersteller/Händler die Wahl wie er nachbessert.
Das ist so nicht ganz richtig. Der Kunde hat die Wahl aber nur auf Nachbesserung oder Wandlung (Umtausch gegen heiles Teil). Geld zurück steht z. B. nicht zur Wahl. Ist allerdings die Wahl des Kunden unverhältnismäßig kann der Händler sich für die verhaltmäßige Variante entscheiden. Oft ist bei teuren Teilen ein Umtausch unverhältnismäßig und der Händler wird sich für die Reparatur entscheiden. Das alles gilt auch nur für Mängel, die bei Kauf schon da waren. Für Geld zurück muß der Händler sich mit dem Kunden einigen oder die Bearbeitung der Mängelrüge ist mehrmals fehl geschlagen. Dann kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück. Alles andere ist Kulanz bzw. im gegenseitigen Einvernehmen.
 
...aha - Kuehn wird ständig falsch geschrieben (der arme Kühn bekommt ständig dämliche Anfragen), bei Tillich, Rocco, Picko, Hädler und Zeuge kann ich nur noch müde lächen. Nun also auch wieder KRES - na ja, was soll's...
 
Für Geld zurück muß der Händler sich mit dem Kunden einigen oder die Bearbeitung der Mängelrüge ist mehrmals fehl geschlagen.
Ich bin mal ganz interessiert und frage dich persönlich: Warum hält sich Spielemax beim Online-verkauf nicht daran? Bitten oder auch Aufforderungen mangelhafte Ware gegen mangelfreie Ware zu ersetzen oder zu reparieren werden grundsätzlich ignoriert.
 
...aha - Kuehn wird ständig falsch geschrieben
Was wäre denn die richtige (besser: nichtfalsche) Schreibweise? :wiejetzt: Auf der Homepage finde ich allein im "Briefkopf" zwei Versionen: http://www.kuehn-digital.de/images/kopf_internet.jpg. Auf den Seiten selbst kommen diverse Abänderungen hinzu:
  • Groß- und Kleinschreibung
  • "-" zur Trennung/Verbindung oder einfach Leerzeichen
  • ...
Bei all den Varianten richtig und falsch definieren zu wollen, schafft wohl nicht mal der Nutzer der/des Namens selbst. :fasziniert:
 
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Du kannst doch nicht einfach so die Berechtigung für Berthies jahrelangen Orthografiefeldzug in Luft auflösen ;)
Böser Mika!

Andi
 
Ich bin mal ganz interessiert und frage dich persönlich: Warum hält sich Spielemax beim Online-verkauf nicht daran? Bitten oder auch Aufforderungen mangelhafte Ware gegen mangelfreie Ware zu ersetzen oder zu reparieren werden grundsätzlich ignoriert.
Was ist passiert? Hat man Dir generell den Kaufpreis erstattet ohne Reparaturversuch/Umtausch?
Man muß ja zwei Dinge trennen (und den Wunsch dem Verkäufer klar kommunizieren):
- Bei Onlinekäufen (nach Fernabsatzgesetz) die generelle Möglichkeit des Widerrufs des Kaufvertrages innerhalb 14 Tagen (gesetzliche Frist, manche Händler räumen auch 4 Wochen/1 Monat ein) ohne Angabe von Gründen (spielt also keine Rolle ob das Teil tatsächlich defekt ist oder einem nur nun doch nicht mehr gefällt) mit genereller Erstattung des (vollen) Kaufpreises (es sei denn vom Kunden wurde schuldhaft eine deutliche Beeinträchtigung der Sache verursacht welche den regulären Wiederverkauf unmöglich macht)
- eine Reklamation im Rahmen der Gewährleistung (nicht Garantie!) mit der Aufforderung den Mangel abzustellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Heißt, in den ersten 6 Monaten wird generell davon ausgegangen daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und der Händler muss dem Käufer nachweisen (können) daß der Mangel durch den Gebrauch der Sache entstanden ist. Nach sechs Monaten dreht sich das Ganze um.
Wenn SM jetzt generell den Preis erstattet, Du aber eigentlich das Modell (natürlich im einwandfreien Zustand) haben möchtest ist das natürlich doof, rechtlich aber schwer zu handhaben. Schließlich steht es Dir frei mit dem erstatteten Kaufpreis das Modell neu zu kaufen.
 
Du kannst doch nicht einfach
Stimmt - ich kann es nicht. Das kann nur die Firma KühnkuehnIngBüroTKühn..., die sich auf einen Namen mit einer Schreibweise festlegt. Aus: VHS-Marketingkurs 1.0
Im selben Kurs wird sicher auch Service für Kunden präsentiert.

Wenn SM jetzt generell den Preis erstattet, Du aber eigentlich das Modell (natürlich im einwandfreien Zustand) haben möchtest ist das natürlich doof, rechtlich aber schwer zu handhaben.
Der Kunde hat hier kein "Wahlrecht" zu den Optionen? :fasziniert: Bei sofortigem Wunsch nach Geldzurück! stellen sich doch viele Händler auf die Hinterbeine und bevorzugen Reperatur bzw. Austausch - so lange zumutbar.
 
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jetzt generell den Preis erstattet, Du aber eigentlich das Modell (natürlich im einwandfreien Zustand) haben möchtest ist das natürlich doof, rechtlich aber schwer zu handhaben. Schließlich steht es Dir frei mit dem erstatteten Kaufpreis das Modell neu zu kaufen.

Ist immer doof, wenn beide Partein unterschiedliche Meinungen haben. Ich bezieh das gar nicht auf Spielemax.
Ich bin der Meinung, einfach Geld zurück - gegen den (ausdrücklichen) Willen des Kunden - geht im Gewährleistungsfall eben nicht. Nicht bei der ersten Reklamation. Nur dürfte eine juristische Aufarbeitung bei üblichen Modellbahnstreitwerten kaum lohnen. Eher könnte man solche Händler zukünftig schlicht meiden.
Genau das Neu-Kaufen vom Erstattungsgeld ist eben das Problem, wenn es das Kaufobjekt gar nicht mehr gibt oder eben zu ganz anderen Konditionen. Die Wertung für letzteren Fall spare ich mir... .
Im Übrigen beträgt eine übliche und zumutbare Reparaturdauer für den Endkunden nur zwei bis drei Wochen, alternativ wird juristisch auch deutlich auf Ersatz hingewiesen.

Daniel
 
Es kommt neben allen bekannten Regeln des BGB noch ein Fakt dazu: Der VK würfelt jeden Tag neue Preise, offeriert mir am TagX ein Modell für 50Geld und geht mit mir einen gültigen Vertrag ein. Ich wüsste nicht warum ich das Modell an TagY dann zu 100Geld neu bestellen sollte?

Aber es geht hier immernoch um Spielzeug, deswegen grämt mich das nicht - wenn SM mich nicht als Kunden möchte, dann ist das halt so.
Birger, den ich sehr schätze und direkt angesprochen hatte, weis auch warum ich die Frage so gestellt habe - das muss aber hier nicht öffentlich durchgekaut werden.
 
Richtig, @ H-Transport. Bei Exclusivmodellen ist natürlich das Meiden des Händlers schwierig. Ansonsten wird SM eben wegen des geringen Streitwertes (nach dem sich das Anwaltshonorar berechnet) darauf bauen dass die Kunden das so hinnehmen.
Wird auch eine Frage der internen Abläufe bei SM sein, ich glaube nicht daß die eine eigene Abteilung haben die die Reklamationen bewertet. Wird wohl quer durch das technische Sortiment so laufen das alles was irgenwie als Reklamation gekennzeichnet ist zurück an den Hersteller geht. Wobei das mit Küuehns 94 jetzt eher weniger zu tun hat und vielleicht eher ins SM- Thema gehört.
 
Regeln zur Gewährleistung oder Garantie hin und her, es sollte aber noch ein anderer Aspekt seitens des Verkäufers beachtet werden, nämlich : ein zufriedener Kunde kauft wieder und wieder. Bei Modellbahnartikeln ist doch der Preis und der Wert schon ziemlich hoch. Das Betriebergebnis wird dadurch sicherlich gut beeinflusst. Diese Tatsache, nämlich Kundenzufriedenheit - Verbesserung des Betriebsergebnisses- ist bei vielen Verkäufern einfach noch nicht angekommen. Wir haben in der Stadt 2 SM, aber zereißen tut sich dort beim Verkauf kaum jemand. Diese Verkaufsgebare existiert aber auch bei anderen Geschäften, wie ich nach den Kauf eines Fujitsu- 980Euro Notebooks bei Cyberport erleben musste. Nach 7 Monaten hatte des Display einen Strich. Nach viel Ärger habe ich es schließlich selber repariert, das hätte ich auch bei einer kaputten LED gemacht, denn Kunde ist selten König.
 
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Cyberport ist ein schlechtes Beispiel, da in erster Linie Kistenschieber um möglichst billig zu sein. Da gehört es zum Geschäftsgebahren Gewährleistungsansprüche so weit wie nur möglich von sich zu schieben und außerdem liegt die Beweislast ab dem siebten Monat nach dem Kauf bei Dir.
Kuehn nun damit gleichzusetzen... naja.

SM macht mit anderen Produkten als Modellbahn sicherlich mehr Umsatz.
 
E-Fan: Ich habe nicht Kühn sondern SM gleichgesetzt, bzw. oft vorhandene Gegebenheiten erwähnt
bitte richtig interpretieren.
Kulanz, unabhängig von Beweislast ist natürlich eine gutes Verhalten gegenüber Kunden und eine gute Kundenpflege, soweit man das natürlich nötig hat.
MfG
Segel
if (kunde==0)(Ertrag=0);
 
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Wow! Auf der ganzen Seite wurde einmal die BR 94 erwähnt - und sogar als Bild gezeigt!
Vielleicht sollte ein Moderator einmal die blödsinnige Diskussion löschen oder verschieben?
Es geht doch längst nicht mehr um das Modell! - Wieder bloß themenfremdes Gelaber!
 
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