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Enttäuschung über Beckmanns BR 120

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Max M

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Wyhl
Hallo zusammen,
seit 14 Tagen bin ich stolzer Besitzer einer BR 120 von Beckmann.
Gestern durfte sie dann ihre ersten Probe - bzw. Einfahrrunden bei mir drehen,
...und...
mein Gesicht wurde immer länger! Das Fahrverhalten ist mehr als dürftig. Sie kommt kaum über eine Rangiergeschwindigkeit hinaus. Nach ein paar Runden habe ich den Trafo einfach mal bis zum Anschlag aufgedreht.
Na ja...ein wenig schneller wurde sie schon.
Ok, ich dachte mir also, diese Dame braucht ein wenig mehr Zeit, was die Einfahrrunden betrifft, und habe mich heute Abend nur mit meiner neuen Errungenschaft beschäftigt.
Aber sie "zickt" immer noch!
Es wurde sogar noch schlimmer. Je mehr Runden sie drehte, umso langsamer wurde sie :-(
Auch war, und ist, ein leise Quitschen in beiden Fartrichtungen zu hören.

Hat vieleicht jemand die selben negativen Erfahrungen mit dieser Maschine gemacht, und wie habt ihr diesen Defekt behoben?
Oder soll ich sie einfach wieder einpacken und zurück an den Händler?

Grüße vom Kaiserstuhl
 

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Hey,

hast die Lok direkt bei der Firma Beckmann erworben?
Wenn ja, dann ruf mal dort an und schildere das Problem. Erfahrungsgemäß wird Dir dort schnell und unkompliziert geholfen. :gut:

LG SP
 
Hi Matthias...dann hoffe ich mal das alles klappt. Schließlich soll sie mal mit der 101 und der 103 meine IC`s ziehen oder schieben :)
 
Meinst ohne den Händler einzuschalten?

Ein Anruf kostet ja nix...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hatte mal ein Problem mit seiner DR BR 212. Ich übergab ihm die Lok auf der Leipziger Messe und bekam sie repariert per Post zurück.
ich würde ihn auch anrufen, er hat immer ein offenes Ohr und hilft unkompliziert weiter.
Gruß Thomas
 
Hallo,
der richtige Weg wäre über den Händler.
Aber warum 2* ein Paket auf Reisen schicken?
Außerdem besteht die Gefahr, das der Händler sich anders entscheidet und des Geld zurück zahlt, und dann?
Mir ging es so mit einem Gläserener Zug von Kres. Mit 30% Rabatt beim Max erworben und die Punkte mit eingelöst. Statt, wie vereinbart reparieren zu lassen, haben die einfach zurück gezahlt. Rabatt futsch und Punkte verloren.
 
Ich habe vorhin Herr Beckmann mal angeschrieben und gefragt ob sich persönlich der Lok annimmt, oder ich erst mal beim Händler reklamieren soll
 
Hallo,
Mir ging es so mit einem Gläserener Zug von Kres. Mit 30% Rabatt beim Max erworben und die Punkte mit eingelöst. Statt, wie vereinbart reparieren zu lassen, haben die einfach zurück gezahlt. Rabatt futsch und Punkte verloren.
War das vereinbart--- kann ich mir nicht vorstellen oder SM hat dich gelinkt.
SM hat m.w. noch nie reparieren oder austauschen lassen,das ist GANZ SCHLECHT. Bei mir wars immer so. Macht deren "Logistiker" für SM. Das sollte man vorher wissen, Reklas gehören zum Alltag.
 
Mir ging es so mit einem Gläserener Zug von Kres. Mit 30% Rabatt beim Max erworben und die Punkte mit eingelöst. Statt, wie vereinbart reparieren zu lassen, haben die einfach zurück gezahlt. Rabatt futsch und Punkte verloren.
Das darf der Handel so einfach?! In ähnlichen Fällen, wenn der Kunde sofort sein Geld zurück will, wird gerichtlich nicht selten dem Händler das Recht zur Nachbesserung eingeräumt. Erst nach dem zweiten (?) misslungenen Versuch einer Nachbesserung hat der Kunde ein Recht auf Wandlung.

Umgekehrt darf der Händler bei Unlust eine Nachbesserung sofort Geld zurück zahlen - entgegen einer Vereinbarung? :gruebel: Der Kunde wird Bank des Händlers, der sich nach der Rückabwicklung einen zweiten Kunden sucht, dem er den mängelbahftenen Artikel für mehr Geld andreht und hofft, den Kunden nie wieder zu sehen.
 
Wenn Du aus dem Raum Berlin bist solltest Du direkt mit Hr. Beckmann Kontakt aufnehmen. Bei meiner taumelnden Gartenlaube hat er mir 3 Stück hingestellt und ich konnte mir eine aussuchen. Nach einer Probefahrt auf seinem Testkreis habe ich dann eine andere mitgenommen :top:
 
Nein...ich komme aus dem tiefsten Süden. Herr Beckmann hat mir schon geantwortet, das ich die Lok gleich zu ihm schicken soll :)
 
wird gerichtlich nicht selten dem Händler das Recht zur Nachbesserung eingeräumt

Mika, das ist nicht ganz richtig.
Die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche beim Kaufvertrag:
Primär:
Nacherfüllung in Form der - Nachlieferung ("Umtausch") oder
- Nachbesserung, also Mängelbeseitiung.
Achtung!! Das Wahlrecht steht dem Kunden zu.

Mit anderen Worten, er hätte sofort ein anders Modell verlangen können. Das ist vielen Kunden nur nicht bewusst.

kalle
 
Mika, das ist nicht ganz richtig.
Nicht richtig ist es, unvollständig und damit sinnentstellend zu zitieren. Ich hatte geschrieben:
... wenn der Kunde sofort sein Geld zurück will, wird gerichtlich nicht selten dem Händler das Recht zur Nachbesserung eingeräumt. ...
Oder anders: Geld zurück ist das letzte Mittel, wenn die anderen keinen Erfolg brachten. Zumindest aus Kundensicht.

Deshalb wundert mich, dass ein Händler Geld zurück als erstes und damit einziges Mittel einsetzt. Funktioniert wohl nur online, wenn der Kunde zuerst den fehlerbehafteten Artikel zurück schickt und dann nur warten kann, was der Händler (nicht) macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ehe das ausartet: zu diesen Themen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag gibt es sehr schöne Wikipedia Artikel, da sind alle Rechte super beleuchtet. Eine Verlinkung der passenden Passagen in einer Mail an das betroffene Unternehmen, erleichtert die Sachlage enorm.

PS: wenn ich über jede Enttäuschung hier einen Thread auflege, brauchen wir bald mehr Hardware.
 
Der Thread-Eröffner ist zufrieden. Und er hat sogar schon Antwort, obwohl Herr Beckmann in DD auf
der Messe ist.
Alle weiteren, endlosen Diskussionen zu Rechten und Pflichten wurden gefühlt 40.000 x im Board geführt - ohne ein Ergebnis.
Deshalb jetzt erst einmal ein Pause.
 
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