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Gruppenausfahrsignal

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Hallo Modellbahner,

wie verhält es sich mit einem Gruppenausfahrsignal aus einem Bahnhof der Nebenbahn. Kann die Rangierfahrt bei geschlossenem Signal vorbeifahren? Ich glaube nur das Einfahrsignal muss weit genug wegstehen, damit die Rangierfahrt dieses nicht ereicht.

Wer kann weiterhelfen? Vielen Dank
 
Das hängt von der Ausrüstung des Gruppenausfahrsignals ab.
Die DR erklärte das Signal nach Anbringung einer Rautentafel für Rangierfahrten als quasi nicht vorhanden.
Die DB (und wohl auch die gemeinsame Vorgängerbahnen) haben die Vorbeifahrt erst mit der Fahrtstellung eines Sperrsignals gestattet.
Das ist natürlich eine interessante Aussage. Die Rangierfahrt hat spätestens am nächsten haltgebietenden Signal anzuhalten. Das können sein:
- Sperrsignale,
- Hauptsignale ohne Rautentafel,
- Ra10-Tafel,
- Einfahrsignal des nächsten Bahnhofs beim Rangieren auf dem Regelgleis einer zweigleisigen Strecke.

So. Ich hoffe alle Klarheiten sind beseitigt. :)
Die Ra10-Tafel wird also im Schutzabstand hinter dem E-Sig aufgestellt. So kann man bis dahin rangieren, während ein Zug auf das (haltzeigende) E-Sig zufährt, ohne dass ein Zusammenstoß (auch bei Verbremsungen des Zuges) zu erwarten ist.

Ach ja:
Spitzbefahrene Weichen zwischen Sperrsignal und Gruppenausfahrsignal, sowie weitere Sperrsignale sind nicht zulässig.

Gruß ebahner
 
Jetzt stellt sich mir eine dumme Frage zum Wort Gruppenausfahrtssignal!
Kann man auf kleinen Bahnhöfen ein Signal als ausfahrtssignal für mehr wie ein Gleis gleichzeitig gelten lassen/aufstellen? (also zB. für alle Gleise nach Süden oder Norden)?
Steht das dann hinter der letzten zusammenführungsweiche?
Was ist dann noch zu beachten?Was sind für weitere Signale(tafeln) erforderlich?
Das könnte mir einiges an Signalaufwand ersparen.
 
Ja PTL, genau das nennt man ein Gruppenausfahrsignal. Es gilt für eine Gruppe von Gleisen und steht hinter der letzten Zusammenführungsweiche der Gruppe. Es können glaube ich auch mehrere Gruppen pro Richtung gebildet werden, aber da bin ich mir nicht ganz sicher (Also Gleis 1-3 eine Gruppe und 4-7 eine Gruppe).
 
Hallo,

bis Anfang der 1980er Jahre gab es im Hauptbahnhof Stralsund in der Ausfahrt Richtung Rostock ein Gruppenausfahrsignal als HF-Signal ( Formhauptsignal ).
In jedem Gleis, das waren die Gleise am Bahnsteig 4, 5 und 6 sowie die damaligen Gütergleise Richtung Güterschuppen stand ein Ra-Signal mit beweglichen Balken.
Dieses Signal wurde für Rangierfahrten und Zugfahrten jeweils auf Fahrt gestellt.
Für Zugfahrten wurde zusätzlich das HF-Gruppenausfahrsignal auf Fahrt gestellt.
Ab ca. 1984 wurde für jedes Gleis ein HF-Signal aufgestellt und das Gruppenausfahrsignal abgebaut.

Grypsi
 
Carstens, Stefan: MIBA-Report 17, Signale, Teil 1: Haupt- und Vorsignale; 3., unveränderte Auflage, 2002; VGB Verlagsgruppe Bahn GmbH, MIBA-Verlag, Nürnberg; S. 60:
"[...] Auf Gleisgruppen, die durch ein gemeinsames Gruppenausfahrsignal gesichert sind, darf grundsätzlich nicht gleichzeitig ein- und ausgefahren werden. [...] Daneben waren früher einflügelige Gruppenausfahrsignale auch auf Nebenbahnen anzutreffen. Dort galt dann auch das Signal für alle Gleise und somit auch für Reisezüge. Hier gab es in der Regel keine Sperrsignale. Dies war aber auch nicht erforderlich, denn Überholungen fanden auf solchen Bahnhöfen nicht statt, so daß immer nur ein Zug im Bahnhof war, für den das Signal gelten konnte."
 
Die DB (und wohl auch die gemeinsame Vorgängerbahnen) haben die Vorbeifahrt erst mit der Fahrtstellung eines Sperrsignals gestattet.

Hmm, in Wiesbaden-Erbenheim war die Situation so, dass es nur wenige Gleissperrsignale gab. Meiner Beobachtung wurde dann für die Rangierfahrten ein mündlicher Befehl erteilt.

Luchs.
 
Der in #6 angesprochene Link ist Bestandteil eines Online-Kurses über Eisenbahnsicherungstechnik in aktueller Form: http://www.uni-stuttgart.de/vwi/lupse/KURS.htm
Da findet man alles zur vorbildgerechten Signalbepflanzung und Sicherungstechnik. Alles weitere, was hier so geschrieben wird, sind nur noch zeit- und betriebsbedingte Abweichungen davon, die früher mal gültig oder der ganz speziellen Betriebssituation geschuldet waren.
Z.B: WI-Erbenheim: Gleise, aus denen keine Ausfahrten stattfinden, brauchen nicht unbedingt ein Rangiersperrsignal bei Gruppenausfahrtsignalen.
Gruß vom Heizer
 
Der Link ist für den Bereich der ehemaligen DR nur bedingt brauchbar. Es mangelt der Seite an einer gesamtdeutschen Darstellung ... schade ...
 
@ateschi: ja, das ist mir eigentlich klar. Interessanter ist für mich der umgekehrte Fall: Es gibt am Gleis ein Ausfahrsignal, aber kein Rangiersignal. Das scheint mir seltener zu sein, als ich dachte; aber gerade in Wi Erbenheim wurde ja mal recht viel rangiert ...

Luchs.
 
Wie soll ich das verstehen? Lieber gar keines als Schutz einer kreuzenden Fahrstrasse?
Dass Fahrstrassen gegen Rangierfahrten geschützt sein müssen, ist mir klar - ggf. durch Rangierverbot.

Luchs.
 
@luchs
vergiß das mal ganz schnell, da habe ich die Aufstellbedingung fürs Gruppenausfahrtsignal mit denen vom Rangiersignal durcheinandergebracht.
Jeder hat das Recht, einmal am Tag Sch..zu erzählen :)
Gruß vom Heizer
 
Die Hauptsignale gelten auch für Rangierfahrten. Diese können entweder durch die Sh1-Signalstellung oder durch Handsignale oder durch mündliche Aufträge für Rangierfahrten als "ungültig" deklariert werden. Ja ja. Es gab/gibt auch sowas.
Spitz befahrene Weichen vor Gruppenausfahrsignalen?
Die sind deshalb verboten, weil man damit Signalverwechslungen ausschließen will/soll.
Ich kenne auch Bahnhöfe, die man neumodisch mit Gruppen-A-Sig ausgerüstet hat, die nebeneinander stehen und von allen Gleisen der Gruppenausfahrt genutzt werden können. Das ist mit der 819.xxxx nicht vereinbar. Lies da mal unter Signalisierung nach. Da gibt es WIMRE einen eigenen Abschnitt zu Grupppen-A-Sig.

Gruß ebahner
 
Ich kenne auch Bahnhöfe, die man neumodisch mit Gruppen-A-Sig ausgerüstet hat, die nebeneinander stehen und von allen Gleisen der Gruppenausfahrt genutzt werden können. Das ist mit der 819.xxxx nicht vereinbar. Lies da mal unter Signalisierung nach. Da gibt es WIMRE einen eigenen Abschnitt zu Grupppen-A-Sig.

Gruß ebahner

Wenn über den anderen Strang der spitz befahrenen Weiche nur Rangierfahrten führen, muss es aber mit der 819 vereinbar sein - sonst hätte das EBA schon was gesagt...

olo
 
Hallo Modellbahner,

vielen Dank für eure Info, da werde ich mir wohl eine Rautentafel ankleben und kann vorbeirangieren. Wie ist es eigentlich mit einer H-Tafel. Wenn das Signal Halt anzeigt, müssen dann alle Züge an der Tafel anhalten oder nur Personenzüge? Macht mich mal schlauer.
 
...warum sollte dies so sein?

olo
(der das in 1:1 gerade erst gebaut hat...)

Hallo,

das würde dann ja auch für DKWs gelten, aber auf meiner Anlage und im Rbf Wustermark liegt eine im Fahrweg vor dem Gruppenausfahrsignal.

Wenn es keine Sperrsignale vor dem Gruppenausfahrsignal gibt, nur H-Tafeln müssen bei "Halt" alle Züge vor der H-Tafel halten.
Die Zustimmung zur Abfahrt erfolgt dann zusätzlich zur Fahrtstellung des Gruppenausfahrsignals mit Zp 9 oder mündlich.

Gruß Frank
 
...warum sollte dies so sein?

olo
(der das in 1:1 gerade erst gebaut hat...)

Die Weichen zwischen Rangiersignal und Hauptsignal sind nicht in der Fahrstraße eingebunden.
Diese sichert erst ab Hauptsignal. Dies ist zumindest auf mechanischen Stw so und bezieht sich auf Güterzuggleise. Ausnahmen wird`s bestimmt auch geben.
 
Das stimmt so aber auch nicht ganz. Es gibt eine Teilfahrstraße zwischen Sperrsignal und Gruppenausfahrsignal. Die kann erst nach Haltstellung des Ausfahrsignals wieder aufgelöst werden.

Gruß ebahner
 
ebahner
Kurze Zwischenfrage, gabs auch bewegliche Rautentafeln?
Wenn ja, hat einer Bilder.
 
Es gibt nichts, was es nicht gab. Aber wozu sollten die Rautentafeln beweglich sein? Wenn das Signal dann doch für Rangierfahrten irgendwie relevant werden konnte, dann hat man da ein Sperrsignal aufgestellt oder eben die Rautentafel weggelassen und mit Handsignalen o.ä. gearbeitet. Es gibt also m. Mn. nach keine Grund für klappbare Rautentafeln.

Gruß ebahner
 
@ebaner
Grund...keine Ahnung.
Jedoch ist mir, beim Archivieren des MEB´s folgendes in die Hände gefallen.

Zitat aus Meb 2. 75 Seite 49
"Nur auf Bahnhöfen mit geringem Rangierbetrieb, an schwach belegten Strecken und ohne eigene Rangierlokomotive können Hauptsignale mit Flankenschutzaufgaben anstelle mit dem Ra 12 auch mit einer allerdings beweglichen Rautentafel ausgerüstet werden, wenn das Signal "Hf 0" oder das Signal "Hl 100" für Rangierfahrten vorubergehend kein Halt bedeuten soll. Diese R-Tafel muß dann signalabhängig sein."
Zitat Ende

Nunja, da ich erst glaube was ich sehe, meine Frage nach Bildern.
 
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