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Welche Signale sind möglich?

thomast

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Ich habe heute eine Frage zur Signalbildung!

Mir schwebt vereinfachter Nebenbahnbetrieb vor wo halt keine Licht- oder Formsignale nötig sind. Gefahren werden soll Vmax 50 km/h, aber wohl eher sogar langsamer.

Zur Zeit sieht meine Planung folgendes vor, wie auch als Skizze im Anhang zu sehen ist.

Vom Fiddleyard geht es zum Endbahnhof der Nebenbahn. Auf freier Strecke zweigt noch mal eine Stichbahn ab.

Der Endbahnhof der Nebenbahn soll in meinem Fall der Zugleitbahnhof sein.
Muss ich in meinem Fall den Abzweig trotzdem mit Formsignalen absichern? Oder ist es mit Signaltafeln und Fernsprechanlage zu ermöglichen.
 

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Das ganze würde dann im Zugleitbetrieb passieren. Dafür gibt es die Trapeztafel (So5). Wird bei Modultreffen öfter praktizier. Eben erst wieder in Borsdorf. Allerdings sollte in den Abzweig eine Schutzweiche oder eine Gleissperre.
Der Zugleiter sitzt in einem Bf des Streckennetzes und ohne seine konkreten Befehle fährt nix. Du musst dann an den Zugmeldestellen Fernsprechbuden für die Kommunikation aufstellen. Bei Kreuzungen und Begegnungen meldet immer der zuerst ankommende. Er pfeift dann Folgezüge in die Betriebsstelle. Wird die Betriebsstelle verlassen, sind immer alle Weichen und Verschlußeinrichtungen in Grundstellung zu hinterlassen.
 
Wenn ich dich richtig verstehe, kommst du aus Richtung Fiddleyard aus "der großen weiten Welt".
Die Strecke vom Nebenbahnbahnhof zur Stichbahn wird im Zugleitbetrieb betrieben. Richtig?
Dann müsste nach meiner Meinung aus Richtung Fiddleyard vorm Abzweig ein Hauptsignal stehen.
 
Das ganze würde dann im Zugleitbetrieb passieren. Dafür gibt es die Trapeztafel (So5).

Richtig! Zugleitbetrieb habe ich mir vorgestellt.

Allerdings sollte in den Abzweig eine Schutzweiche oder eine Gleissperre.
Daran habe ich noch nicht gedacht. Aber das macht den Betrieb gleich noch interessanter.

Der Zugleiter sitzt in einem Bf des Streckennetzes und ohne seine konkreten Befehle fährt nix. Du musst dann an den Zugmeldestellen Fernsprechbuden für die Kommunikation aufstellen. Bei Kreuzungen und Begegnungen meldet immer der zuerst ankommende. Er pfeift dann Folgezüge in die Betriebsstelle. Wird die Betriebsstelle verlassen, sind immer alle Weichen und Verschlußeinrichtungen in Grundstellung zu hinterlassen.
Der Zugleiter sitzt bei mir im Endbahnhof der Nebenbahn.

Die Strecke vom Nebenbahnbahnhof zur Stichbahn wird im Zugleitbetrieb betrieben. Richtig?
Auch die Strecke vom Fiddleyard soll im vereinfachten Nebenbahnbetrieb absolviert werden. Auch dort sind maximal Vmax 50 Km/h vorgesehen. Ich mag es eher ruhiger und langsamer.

Vielen Dank für die Informationen! Jetzt bin ich am grübeln ob ich eine Schutzweiche oder eine Gleissperre nehme um die Stichbahn zu sichern. Wobei eine bewegliche Gleissperre wohl interessanter im Ablauf aussieht.
 
Ja ach der Fiddel kann im ZLB betrieben werden. Die grenzen Deines Netzes kannst Du ja beliebig wählen. Ob Schutzweiche oder Gsp, kann ich nicht genau sagen. Da müssten sich mal die echten Eggschbertn äußern. Auf alle Fälle muß Flankenschutz rein. Meines Erachtens müssten das dann auch abhängig gemacht werden. Also Schlüssel ;D
 
Wir reden hier von Zugleitbetrieb. Ich kenne zumindest Neuseehagen, gesichert durch Trapeztafeln (Signale) und Schutzweiche. Könnte natürlich auch daran liegen, dass es da einen Bahnsteig gibt. Der Halt also recht nah an der Zusammenführung erforderlich ist. Ansonsten kann man ja die trapeztafel weit genug weg aufstellen.
 
Abzweig auf freier Strecke

NEIN! Bei Abzweigstellen der freien Strecke gibt es weder Schutzweichen noch Gleissperren. Eine Abzweigstelle ist aber durch Signale zu sichern.

Wirklich immer?

Was bedeutet dass dann:

Ich kenne aus der Literatur Beispiele, dass auch bei Nebenstrecken ein Abzweig mit Signalen abgesichert wird.

Auf freier Strecke hat man einen solchen Abzweig dann mit einem besetzten kleinen Stellwerk ausgestattet, welches die Weiche und die Signale stellt ... und vielleicht auch die Schranken bedient für eine Straße, die eventuell über die Schienen in der Nähe des Abzweigs läuft.

... aber wäre so eine Lösung für den Zugleitbetrieb übertrieben bzw. nicht notwendig ?!
 
Wirklich immer?

Was bedeutet dass dann:

Ich kenne aus der Literatur Beispiele, dass auch bei Nebenstrecken ein Abzweig mit Signalen abgesichert wird.

Ja, das ist so. Und das habe ich auch nicht bezweifelt. Schließlich schrieb ich:

NEIN! Bei Abzweigstellen der freien Strecke gibt es weder Schutzweichen noch Gleissperren. Eine Abzweigstelle ist aber durch Signale zu sichern.

Diese Aussage betrifft sowohl Haupt- als auch Nebenbahnen. Ggf. könnte auf Nebenbahnen das Vorsignal durch eine Kreuztafel ersetzt werden. Ich weiß aber nicht, ob dies so üblich ist / war.

...

Auf freier Strecke hat man einen solchen Abzweig dann mit einem besetzten kleinen Stellwerk ausgestattet, welches die Weiche und die Signale stellt ... und vielleicht auch die Schranken bedient für eine Straße, die eventuell über die Schienen in der Nähe des Abzweigs läuft.

Bestes Beispiel ist die ehem. Abzweigstelle Furth (Strecke Chemnitz - Riesa)

... aber wäre so eine Lösung für den Zugleitbetrieb übertrieben bzw. nicht notwendig ?!

Hier habe ich kein richtiges Beispiel, nur einen anderen Vergleich: "Bahnhof" Goethestraße der Brockenbahn. Die Weiche ist im Streckengleis durch Signale geschützt.
 
Moin.
Bei ZLB wird mit "Papierblock" gefahren. Das bedeutet die Sicherheit auf der Strecke wird nur durch die Aufzeichnungen des Zugleiters gewährleistet. Dafür gibt es ein gesondertes Regelwerk und der Fahrdienstleiter, der Aufgaben als Zugleiter übernimmt, benötigt eine zusätzliche Ausbildung. Der Zugleiter erteilt die Fahrerlaubnis bis zu einem bestimmten Bahnhof. Dieser ist im Regelfall im Fahrplan vorgeschrieben. Dort sind z.B. auch Kreuzungen mit den Anweisungen für das Zugpersonal vermerkt. Wenn davon abgewichen werden muß, bekommt der Tf einen "Befehl N". Dort wird dem Tf vorgeschrieben, was er zu tun hat.
Für deinen Abzweig bedeutet es, das keine zusätzliche Signalisierung erforderlich ist. Trapeztafeln von jeder Seite vor der Weiche reichen aus. Die Weiche wird, wie im Bahnhof mit Schlüssel gesichert und der Zugleiter erteilt die Fahrerlaubnis in den Endbahnhof oder die Stichstrecke bzw ab da. Tf oder Zugführer müssen dann die u.U. Weiche freischließen und nach befahren wieder in Grundstellung bringen.
 
Erstmal vielen Dank für die vielen Informationen.

Ich werde wohl eine Schutzweiche einbauen. Denn so ein Sandgleis hat auch was. Weiter werde ich den Abzweig mit Haltetafeln sichern und daneben jeweils eine Fernsprechbude platzieren. Ich denke, das ist die optimalste Lösung in meinen Augen.

Nur eine Frage habe ich noch! Eigentlich reicht es ja aus, wenn ich nur die Zufahrt von der Stichbahn zur Nebenbahn sichere. Somit hat quasi die Nebenbahn "ständig" freie Fahrt.
 
Nur der Vollständigkeit halber noch, weil hier der ZLB nur unsignalisiert gekennzeichnet wird.
Es gibt auch signalisierten Zugleitbetrieb. So zum Beispiel zwischen Arnsdorf und Cunnersdorf.
Es dürfen also durchaus auch Signale verteilt werden.
 
Naja, aber eben genau darum geht es doch nicht. Wir reden von Zugleitbetrieb. Das wird zwar auch auf Nebenbahnen durchgeführt, aber eben ohne Signalisierung etc.

Hierzu gilt dann meine Antwort:

... aber wäre so eine Lösung für den Zugleitbetrieb übertrieben bzw. nicht notwendig ?!
Hier habe ich kein richtiges Beispiel, nur einen anderen Vergleich: "Bahnhof" Goethestraße der Brockenbahn. Die Weiche ist im Streckengleis durch Signale geschützt.
 
Es ist unwahrscheinlich, das beim Zugleitbetrieb eine nicht überwachte Strecke abgeht. Der Zugleiter muss dann an der Stelle eine Rangiererlaubnis erteilen. Die Stichstrecke würe dann im Prinzip nur von Rangierfahrten bedient. Wenn signalisierter Zugleitbetrieb besteht, trifft das, nach meinem Wissen, für die ganze Strecke zu. Dann gibt es in der Regel auch Rückfallweichen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, das innerhalb einer Zugleitstrecke ein Bahnhof mit einem Fahrdienstleiter besetzt ist. Der Zugleiter macht dann die Zuglaufmeldungen für diese Betriebsstelle mit dem Bahnhofsfahrdienstleiter. Der Bahnhof ist dann auch mit Signalen gesichert und der Betriebsablauf für den Bf wird von dort abgewickelt.
 
Eine Schutzweiche am Abzweig halte ich wegen der gefahrenen Geschwindigkeiten für nicht notwendig. Es verlängert die Bedienhandlungen für das Zugpersonal noch mehr. Außerdem kostet jede Weiche viel Geld. Das würde man an dieser Stelle bestimmt sparen. Wenn du die Stichstrecke als Rangierbetrieb nutzt könntest du allerdings in deiner Stichstrecke wiederum eine Gleissperre einbauen.
 
Moin,
Bei der Franzburger Südbahn war das im Abzweig Neuseehagen aber so: Schutzweiche und Trapeztafeln.
Das einzige Formhauptsignal der Strecke sicherte die Einfahrt nach Velgast.
Bei der Oderbruchbahn gab es zunächst am Abzweig Hasenfelde auch nur Trapeztafel, aber keine Schutzweiche. In den 30er Jahren wurden dann aber Einfahrsignale installiert und ein Fahrdienstleiter beschäftigt.

Wenn man nicht ein konkretes Vorbild baut, kann man selbst entscheiden, wie komfortabel die Sicherungstechnik ausgestattet werden soll.

Grüße Ralf
 
Da sieht man es wieder : Beim lieben Gott und der Eisenbahn gibt es nichts, das es nicht gibt.
Schmalspurbahnen werden allerdings auch nach anderen Regeln gebaut und betrieben. Da kenne ich mich aber auch nicht so gut aus.
Zumindest Bahnhöfe oder ein Streckengleis an denen die Zugleitstrecke in eine nach Ril 408 betriebene Strecke einmündet, müssen mit Signalen gesichert sein.
 
Die Grundsätze im ZLB waren damals die gleichen. Es gab im Detail einige Unterschiede, die kann ich jetzt aber auch nicht benennen. Sollen auf der Stichstrecke Reisezüge verkehren ?
Wenn nicht, mein Vorschlag wenn du die Gleissperre verwenden möchtest : Die Stichstrecke wird nur von Rangierfahrten bedient. Was in dem Bereich passiert ( Gleisbesetzung etc ) ist dem Zugleiter egal, er wird darüber nicht informiert. Der Zugleiter muß nur den Fahrten in bzw aus diesem Bereich zustimmen. Er erhält lediglich Informationen z.B. über Störungen an den Weichen oder Schäden am Gleis um die Entstörung in die Wege zu leiten.
Ich persönlich würde aber auch die Stichstrecke im ZLB betreiben. Auf die Flankenschutzweiche am Abzw würde ich, aufgrund der geringen Geschwindigkeiten, ebenfalls verzichten. Auf jeder Seite eine Trapeztafel, Fernsprechbuden daneben und fertig.
 
Fernsprechbuden?

3 Trapeztafeln müssen an jeden Streckenast.

Fragen:
(1) Sind an allen 3 Trapeztafeln dann auch Fernsprechkästen, oder gibt es nur einen zentralen Kasten an der Abzweigstelle?
(2) In welcher Entfernung zur Abzweigstelle müssen die Trapeztafeln installiert werden?
 
zu Frage 1 Abhängig davon, wie "Reich" der Betreiber der Strecke ist. Eine Fernsprechbude muss sein. Wenn in Kauf genommen werden kann, das der Zugführer oder Tf bis zur Weiche läuft um seine Zuglaufmeldung abzugeben, wird aus Gründen der Sparsamkeit vermutlich nur eine aufgestellt. Meines Wissens ist das nicht konkret geregelt. Ich lasse mich da gern korrigieren.
zu Frage 2 Abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Es ist der Gefahrpunktabstand einzuhalten. Dieser bezeichnet den Abstand zwischen dem Einfahrsignal ( in dem Fall Trapeztafel )und dem Ra 10 ( Rangierhalttafel ), bzw wenn das nicht vorhanden ist, der Spitze der Einfahrweiche. Bei den max 50 km/h die thomast fahren möchte, sollten das 100 Meter sein. Das Signalbuch gibt darüber keine Auskunft. Es wird auf die Vorschrift für den Vereinfachten Nebenbahndienst verwiesen. Die hab ich gerade nicht hier.
Auf Hauptbahnen ist der Gefahrpunktabstand in der Regel 150 m.
 
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